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Stromkennzeichnung

Die Produktwelt 2012 der STAWAG: Ab diesem Jahr ist die Stromlieferung der STAWAG komplett frei von Kohle– und Kernenergie!

Die STAWAG legt seit Jahren großen Wert auf eine nachhaltige Ausrichtung ihres Strombezugs und möchte dem Wunsch ihrer Kunden nach mehr Ökologie und einer zukunftsorientierten Energieversorgung nachkommen. Das Aachener Unternehmen engagiert sich schon seit vielen Jahren für einen Ausbau der erneuerbaren Energien, Energieeffizienzmaßnahmen sowie eine dezentrale Erzeugung – und hat damit schon früh eine lokale Energiewende eingeleitet.

Konkret setzt die STAWAG auf einen intelligenten Energiemix durch Beteiligungen an hocheffizienten Gas-Kraftwerken und insbesondere auf den Bau und Betrieb von Solar-, Onshore- und Offshore-Windkraft- sowie Biomasseanlagen: Allein im Bereich der Photovoltaik hat die STAWAG im Jahr 2011 drei große Solarkaftwerke zugebaut und verfügt heute über eine Leistung von 50 Megawatt Solarstrom. Bei der Onshore-Windkraft wird sie in diesem Jahr rund 60 Megawatt realisieren und darüber hinaus ab 2013 grünen Strom für 10 000 Haushalte aus einem Offshore-Windpark in der Nordsee beziehen. Auch setzt die STAWAG auf die Erzeugung von Bio-Erdgas aus Mais in den Bio-Erdgas-Anlagen in Kerpen und Straelen. Aktuell erzeugt die STAWAG rund 100 Mio. Kilowattstunden grünen Strom in eigenen Anlagen, bis zum Jahr 2020 werden es 600 Mio. Kilowattstunden sein.

Erklärung zur Stromkennzeichnung

Seit dem 15. Dezember 2005 erhalten Sie nach dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vom 15. Juli 2005 mit Ihrer Rechnung Informationen über die Herkunft der Energie, dieIhnen die STAWAG liefert.

Das neue Energiewirtschaftsgesetz "Zweites Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts" (EnWG) verpflichtet alle Energieversorger, ihren Stromkunden mehr Informationen über den Energiemix zur Verfügung zu stellen. Die Stromversorgungsunternehmen sind somit gesetzlich angehalten, auf Rechnungen sowie Verkaufsunterlagen die erneuerbaren, fossilen, nuklearen und sonstigen Energieträger auszuweisen.

Laut Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 42 ist die STAWAG verpflichtet, den ausgewiesenen Energiemix zum 1. November eines Jahres für das Folgejahr auf Basis des letzten vollständigen Jahres bekanntzugeben. Das bedeutet, dass der aktuellen Stromkennzeichnung des Jahres 2012 Werte aus dem Jahr 2010 zu Grunde liegen. Dies finden Sie in der rechten Spalte unserer Stromkennzeichnung.

 

 

 

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